Es können im Verlaufe des Schuljahres Witterungsbedingungen auftreten, die einen ordnungsgemäßen und gefahrlosen Schulweg behindern oder verhindern.
Eine Entscheidung, ob der Unterricht stattfindet oder nicht, wird durch den Landkreis Osnabrück in der Regel am frühen Morgen des jeweiligen Schultages
getroffen.
Sofern nach Wertung der Wetterlage aufgrund von Wetterprognosen des Deutschen Wetterdienstes durch die Straßenmeistereien, die
Rettungsleitstelle, der Polizei, der Fachdienste für Bildung und Ordnung, sowie des Verwaltungsvorstandes entschieden wird, einen witterungsbedingten Schulausfall anzuordnen, werden die
Rundfunksender und die Zeitungen informiert, gleichzeitig wird der Schulausfall auch über die Kommunikationskanäle im Internet sowie auf der Homepage des Landkreises
verbreitet.
Interessierte können sich über witterungsbedingte Schulausfälle per SMS informieren. Beim Service können Sie sich unter der Nummer 0163
7558842 anmelden, dort bitte als Inhalt "KATWARN" sowie die Postleitzahl eingeben.
Wesentliches Kriterium bei der Entscheidung, ob ein genereller Schulausfall angeordnet wird oder der Unterricht planmäßig stattfindet,
ist die gefahrlose Schülerbeförderung. Sofern es zu einem generellen Schulausfall kommt, findet keine Schülerbeförderung statt.
Grundsätzlich gilt für Eltern, die eine unzumutbare Gefährdung ihrer Kinder auf dem Schulweg durch extreme Witterungsbedingungen befürchten, ihre Kinder auch dann zu
Hause behalten oder vorzeitig vom Unterricht abholen können, wenn kein genereller Schulausfall angeordnet worden ist.
Die Schulen gewährleisten für Schülerinnen und Schüler, die trotz des angeordneten Unterrichtsausfalls zur Schule kommen, die
Betreuung.
Einen aktuellen Überblick über Unterrichtsausfälle finden Sie unter: