Wir über uns

Die Grundschule im Engelgarten ist eine Grundschule für Schülerinnen und Schüler des katholischen Bekenntnisses in Trägerschaft der Stadt Melle. Damit ist die Grundschule im Engelgarten eine Angebotsschule für die gesamte Stadt Melle. Neben den katholischen Kindern können aber auch noch 29% bekenntnisfremde Kinder aufgenommen werden, die durch ein Losverfahren ermittelt werden. Derzeit besuchen etwa 200 Kinder unsere Schule. Sie kommen aus der Stadt Melle und dem näheren Umland. Das Kollegium umfasst 14 Lehrer und 5 pädagogische Mitarbeiterinnen sowie zwei herkunftssprachliche Lehrkräfte, die folgende Sprachen anbieten: Griechisch und Polnisch.

 

Der Unterricht beginnt für alle Schülerinnen und Schüler um 8:00 Uhr.

Für die 1. und 2.  Klassen geht der Unterrichtstag bis 11:30 Uhr (Ausnahme Freitag: Unterricht bis 12:30 Uhr).

Für die 3. und 4 Klassen geht der Unterrichtstag bis 12:30 Uhr (Ausnahme Freitag: Unterricht bis 13:20 Uhr).

Die Grundschule im Engelgarten bietet eine Verlässlichkeit; es gibt die Möglichkeit, dass die Kinder nach dem Unterricht bis 13:00 Uhr in der Schule betreut werden können.

 

Die Grundschule im Engelgarten ist eine "Offene Ganztagsschule". Nach dem Unterricht können die Kinder für den Ganztag von Montag bis Donnerstag angemeldet werden. Es besteht die Möglichkeit auch einzelne Tage zu wählen. Die Offene Ganztagsschule beginnt um 13:00 Uhr und endet um 15:30 Uhr. 

 

 

 

 

Kontakt

Postanschrift:

Schürenkamp 14

49324 Melle

 

Telefon: 05422 / 981832

 

Fax:       05422 / 9207076

 

E-Mail:

sekretariat@gs-im-engelgarten.de 

 

 

 

Anmeldung mit Passwort

 

IServ

https://gs-im-engelgarten.net/iserv/

 

 

Wir sind eine Bundes-freiwilligendienst-Schule.

Du arbeitest gern mit Kindern?

Melde dich bitte gern bei uns!

 

Elterncafé

In Kooperation mit dem katholischen Familien-zentrum findet das Eltern-café wieder im

14-tägigen Rhythmus in der Zeit ab 8:00 Uhr bis 10:00 Uhr statt.

Der Ort ist im kath. Familienzentrum

(St. Marien). 

Nächster Termin: Di, 12.3.