Inklusion

Allgemeines zur Inklusion

 

Inklusive Bildung – eine gemeinsame Herausforderung - Stand der Umsetzung 

(Information der Landesschulbehörde Niedersachen)


Seit der Ratifizierung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (26. März 2009) durch die Bundesrepublik Deutschland befinden sich die Bundesländer auf dem Weg zur Umsetzung des in Artikel 24 postulierten Rechts auf inklusive Bildung. Stand: 07.07.2011
Im Unterschied zu anderen Bundesländern, die zunächst per Änderung der Landesschulgesetze die rechtliche Grundlage für die Öffnung der Bildungsstrukturen gelegt haben („Top-Down-Modell“), setzt Niedersachsen auf eine behutsame Einführung der Inklusion „Schritt für Schritt“. Zunächst sollen Fundamente geschaffen und die Kollegien „mitgenommen“ werden, bevor Rechtsansprüche die Verhältnisse unwiederbringlich ändern.

Unbeschadet von einer noch ausstehenden gesetzlichen Regelung – mit der Vorlage einer Gesetzesnovelle durch die Landesregierung bzw. die Regierungsfraktionen ist im Herbst 2011 zu rechnen – hat sich die Zahl der Integrationsklassen in den letzten fünf Jahren verdoppelt. Darüber hinaus nehmen in diesem Schuljahr landesweit bereits 700 Grundschulen für 6.000 Klassen Förderschullehrerstunden für die sonderpädagogische Grundversorgung in Anspruch. Im Bereich der Lehrerfortbildung werden gegenwärtig erhebliche Anstrengungen unternommen, die Lehrkräfte auf den inklusiven Unterricht vorzubereiten (siehe Info-Kasten). Inklusiver Unterricht – Was ist das?

Die inklusive Pädagogik setzt bei den individuellen Bedürfnissen und Besonderheiten jedes Kind an und erhebt „den Anspruch, eine Antwort auf die komplette Vielfalt aller Kinder zu sein.“ (Brigitte Schumann, Zeitschrift für Inklusion, Nr. 1 (2009)) Bei der gemeinsamen Beschulung besuchen alle Kinder die zuständige wohnortnahe Schule. Voraussetzung ist, dass ihren individuellen Lern- und Förderbedürfnissen entsprochen werden kann. Lernentwicklungsziele können individuell zielgleich oder auch zieldifferent festgelegt werden.

Für Grundschulen soll das Recht auf gemeinsamen Unterricht flächendeckend zum Schuljahr 2012/13 beginnend mit dem 1. Schuljahrgang umgesetzt werden. Die Schulen des Sekundarbereichs I folgen im Schuljahr 2013/14.

Die Niedersächsische Landesschulbehörde wird gemäß den Vorgaben des Kultusministeriums den Prozess der Einführung und Umsetzung der Inklusion durch Zuweisung von Ressourcen steuern und mit Service- und Beratungsangeboten begleiten.
Die Informationen, die Sie über das Portal http://www.landesschulbehoerde-niedersachsen.de/aktuelles/inklusion abrufen können, sollen Ihnen dabei die Orientierung erleichtern.

 

Qualifizierungsmaßnahmen für Lehrkräfte
Stufe: Landesweite Ausbildung von 60 Lehrkräften zu Teamern (ist bereits erfolgt)
Stufe: 30 Tandems führen jeweils regionale fünfeinhalbtägige Schulungen für insgesamt über 800 Lehrkräfte durch (1. Modul wurde vor den Sommerferien durchgeführt, 2. Modul erfolgt im Herbst, das 3.Modul im Frühjahr 2012). Der zweite Durchgang beginnt noch in der zweiten Jahreshälfte 2011.

Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner

Regionalabteilung Osnabrück
Herr Matthias Krömer
04941 13-1009
Matthias.Kroemer@nlschb.niedersachsen.de

 

 

Vergleiche hierzu:

Inklusive Bildung – eine gemeinsame Herausforderung - Stand der Umsetzung (Landesschulbehörde Nierdersachsen)

http://www.landesschulbehoerde-niedersachsen.de/aktuelles/inklusion

(19.1.2012)

 

 

Weiterführende Links zur Inklusion

Netzwerk Inklusion Osnabrück

http://www.netzwerk-inklusion-os.de/

 

 

 

Kontakt

Postanschrift:

Schürenkamp 14

49324 Melle

 

Telefon: 05422 / 981832

 

Fax:       05422 / 9207076

 

E-Mail:

sekretariat@gs-im-engelgarten.de 

 

 

 

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