Vom niedersächsischen Kultusministerium sind hier einige Informationen zur Schule in bulgarischer und rumänischer Sprache.
Schulanmeldung an der Grundschule im Engelgarten
Aufgrund der Ausnahmesituation durch die Schulschließungen muss der
Informationsabend für die interessierten Eltern der Schulanfängerinnen und -anfänger des Schuljahres 2022/2023 im April leider ausfallen.
Sie können ab sofort die schulpflichtigen Kinder des Jahres 2022/2023 bei uns per Post anmelden. Bei Fragen melden Sie sich bitte telefonisch in der Schule (05422/981832).
Unten steht das diesjährige Verfahren unter dem Punkt 3: Schulanmeldung.
Verfahren der Schulanmeldung
Vorbemerkungen:
1. Schulpflicht
Schulpflichtig für das Schuljahr 2022/2023 werden alle Kinder, die bis zum 30.09.2022 das sechste Lebensjahr vollendet haben.
Seit dem Schuljahr 2018/2019 gibt es eine Flexibilisierung des Einschulungstermins für die Kinder, die in der Zeit vom 01.08. - 30.09. geboren sind. Die Erziehungsberechtigten können schriftlich der Schule anzeigen, dass ihr Kind ein Schuljahr später zur Schule kommen soll.
Für nähere Informationen steht ein Informationsblatt des Kultusministeriums unten als Download zur Verfügung.
Die Grundschule im Engelgarten ist eine "Inklusive Schule", in der auch Kinder aufgenommen werden können, die in bestimmten Bereichen einen Unterstützungsbedarf haben.
2. Rechtsform der Grundschule im Engelgarten
Die Grundschule im Engelgarten ist eine Schule für Schülerinnen und Schüler des katholischen Bekenntnisses (gem. § 129 NSchG) in Trägerschaft der Stadt
Melle.
Somit ist sie eine Angebotsschule für die gesamte Stadt Melle.
Es können aber auch bis zu 29% bekenntnisfremde Kinder aufgenommen werden. Übersteigt die Anzahl der angemeldeten bekenntnisfremden Kinder diese Zahl, entscheidet
ein Losverfahren über die Aufnahme.
Durchführung:
3. Schulanmeldung
Die Anmeldeunterlagen müssen bis zum 4. Mai 2021 in der Schule vorliegen.
Sie können die benötigten Unterlagen von dieser Seite (siehe oben) herunterladen, ausdrucken, ausfüllen und in der Schule abgeben bzw. per Post zuschicken.
Alternativ können Sie auch in der Schule anrufen und die Dokumente anfordern. Zu den Unterlagen benötigen wir außerdem eine Kopie der Geburtsurkunde des anzumeldenden
Kindes.
Bei Fragen wenden Sie sich gerne an das Sekretariat (Tel.: 05422 - 981832).
Am Donnerstag (06.05.) wird in einer Gesamtkonferenz unter Anwesenheit eines Vertreters des Schulträgers das Losverfahren durchgeführt.
Sollte es sich herausstellen, dass bekenntnisfremde Kinder nicht aufgenommen werden können (Überschreitung der 29%), werden diese von der Schule direkt an die
Grönenbergschule gemeldet.
4. Zurückstellung vom Schulbesuch
Schulpflichtige Kinder, die noch nicht die notwendige Schulfähigkeit besitzen, können zurückgestellt werden. Dieses kann erfolgen
- auf Wunsch der Erziehungsberechtigten,
- auf Anraten der Kindertagesstätte
oder
- auf Anraten des Gesundheitsdienstes.
Über die Zurückstellung entscheidet die Schulleitung. Das zurückgestellte Kind besucht weiterhin die bisherige Kindertagesstätte und wird zum nächsten Schuljahr
erneut angemeldet.